Sechste Bayerische Infektionsschutz Maßnahmenverordnung – Stand 19.06.2020

Liebe Mitglieder,

hier zum Nachlesen die sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (baymbl-2020-348) vom 19.06.2020.

Die sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt bis zum 05.07.2020.

Ein kontaktfreier Trainingsbetrieb im Freien ist weiterhin möglich.

Neu ist, dass auch Hallenbäder unter strengen Auflagen wieder aufmachen dürfen. Nähere Informationen hierzu sollen in Kürze auf der Homepage der SWM (m-bäder) veröffentlicht werden.

Wir halten euch auf dem Laufenden.

Passt auf Euch auf und bleibt gesund!

Euer Vorstand